ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von VISION-WEST & Services LLC (Amerika-Reise.com), nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Mit der Unterschrift unter der Reisebuchung akzeptiert der Kunde den Inhalt dieser Allgemeinen Reisebedingungen.

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Reiseanmeldung wird als Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Ausschreibung mit Zugang verbindlich. Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt bzw. der Reisebeschreibung, wie sie im Internet abgerufen werden kann. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch schriftliche oder per E-Mail vorgenommene Reisebestätigung des Anbieters zu Stande.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Anbieters vor, an das er für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist dem Anbieter die Annahme per Post oder per Email erklärt.

Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise erfolgen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB durch den Reisevermittler. Einen Sicherungsschein erhält der Kunde mit der Bestätigung.
Zahlungen auf den Reisepreis brauchen frühestens 12 Monate vor Antritt der Reise geleistet werden. Nach Buchung des Fluges durch den Anbieter werden die Flugkosten sofort in voller Höhe fällig. Der Kunde erhält das Flugticket unmittelbar nach der Flugbuchung. Zum selben Zeitpunkt ist auf den Restreisepreis eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu leisten. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie einer evtl. Reiseversicherung. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis verrechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 30 Werktage liegen – ist der Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übergabe des Sicherungsscheins in voller Höhe spätestens 10 Werktage vor Reisetermin an den Anbieter zu zahlen (Maßgeblich ist der Zahlungseingang).

Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Restzahlung 10 – 14 Tage vor Reisebeginn, versendet.

Bei Nichtzahlung erfolgt keine Aushändigung der Unterlagen und es wird eine Nachfrist für die Zahlung eingeräumt. Sollte keine Zahlung bis zum Ende der Nachfrist erfolgen, kann der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Sollten dem Kunden bzw. Reiseteilnehmer nicht bis spätestens 7 Werktage vor Reiseantritt die Reisedokumente zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots im Reiseprospekt und auf der Website des Anbieters sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Reiseprospekt und in der Reisebestätigung gelten die Angaben in der Reisebestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

4.2. Der Anbieter garantiert die mit der Reisebestätigung bestätigten Preise, soweit sie nichtstaatliche Vertragspartner des Anbieters betreffen, z.B. Hotelunternehmen.
Der Anbieter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Anbieter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Anbieter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Anbieter vom Kunden verlangen.

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Anbieter, kann dieser den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Anbieter verteuert hat.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Anbieter nicht vorhersehbar waren, § 309 Nr. 1 BGB.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Anbieter den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam, § 651a Abs. 4 BGB. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Anbieters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

5.1. Der Anbieter informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für das Reiseland. Über wichtige Änderungen informiert der Anbieter den Kunden vor Antritt der Reise. Kunden, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen sich an das zuständige Konsulat wenden.

5.2. Der Anbieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde den Anbieter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Anbieter die Verzögerung zu vertreten hat.

5.3. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, der Anbieter hat den Kunden schuldhaft falsch oder nicht informiert. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden oder ein Visum durch Verschulden des Kunden nicht rechtzeitig erteilt werden und der Kunde deshalb an der Reise nicht teilnehmen können, ist der Anbieter berechtigt, entsprechende Reiserücktrittsgebühren zu verlangen.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn ohne Einhaltung einer Form von der Reise zurücktreten. Die Schriftform wird empfohlen.

6.2. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der Zugang des Rücktritts bei dem Anbieter. Nach diesem Zeitpunkt bemessen sich auch die Rücktrittskosten.

6.3 Grundsätzlich ist die Höhe der Rücktrittskosten von der gewählten Leistung abhängig. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person außer den Flugleistungen in Prozenten des Reisepreises:

– ab dem 99. Tag vor Reiseantritt: 10%;

– ab dem 69. Tag vor Reiseantritt: 20%;

– ab dem 49. Tag vor Reiseantritt: 40%;

– ab dem 29. Tag vor Reiseantritt: 70%;

– ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 90%;

– bei Nichterscheinen:90 %

Maßgebend für die Stornofrist ist der Tag der erstgebuchten Leistung.

6.4. Da die Rücktritts- oder Umbuchungskosten der einzelnen Fluglinien unterschiedlich hoch sind, werden diese in der Reisebestätigung angegeben.

6.5. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss innerhalb der Gültigkeit des Prospektes eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der gebuchten Person oder sollen Sonderwünsche realisiert werden, so versuchen wir, diese Bitte zu erfüllen, sofern der Umbuchungswunsch mindestens 60 Tage vor Reiseantritt vorliegt. Aus den Änderungen resultierende Kosten werden berechnet. Andere oder spätere Umbuchungswünsche können lediglich auf der Basis von Rücktritt mit Neuanmeldung entgegengenommen werden. Hierfür werden Storno-Entgelte gemäß Ziffer 6.3. berechnet.

6.6. Bis 30 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Anbieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Anbieter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Eine Namensänderung ist bei Nur-Flug-Buchungen/Bausteinflügen aufgrund der besonderen Tarifierungen der Fluggesellschaften nicht möglich. Soll dennoch eine Namensänderung erfolgen, fallen in gleicher Höhe die Kosten an, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.

7. Reiserücktrittskosten-Versicherung

7.1. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung gehört nicht mit zum Leistungsumfang der angebotenen Touren. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird unbedingt dringend empfohlen. Der Anbieter ist beim Abschluss der Versicherung gerne behilflich.

7.2. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Der Anbieter ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

8. Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen

8.1. Nimmt der Kunde Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, bzw. geht dem Anbieter eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behält der Anbieter den Anspruch auf den Reisepreis. Ersparte Aufwendungen, sobald und soweit diese von den einzelnen Leistungsträgern erstattet worden sind, werden dem Kunden erstattet.

8.2. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Anbieter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Der Anbieter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reisebeschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat und in der Reisebestätigung deutlich lesbar fixiert hat, bis zu welchem Zeitpunkt vor Reisebeginn ein Rücktritt erfolgen kann. Ein Rücktritt ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn dem Kunden in Schriftform mitzuteilen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Anbieter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Anbieter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder er sich in derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Fährt der Kunde unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, wird der Reisevertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt.

Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

11. Kündigung wegen Höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Anbieter als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe des § 551 j Abs. 1 BGB kündigen. In diesem Fall finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

12. Mitwirkungspflichten, Ausschlussfristen

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und diese unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Wenn der Kunde die Mangelanzeige schuldhaft unterlässt, besteht kein Minderungsgrund.

12.2 Schäden oder Zustellungsverzögerungen am Reisegepäck bei Flugreisen empfiehlt der Anbieter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Anbieters anzuzeigen. Bei fehlender Schadensanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.

12.3 Wir der Mangel nicht oder nicht vollständig beseitigt, wird zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. Dies sollte nach Möglichkeit schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

12.4 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Anbieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Anbieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind.

13. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung

13.1. Der Anbieter haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, dem Anbieter gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

13.2. Was die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden anbelangt, die nicht Körperschäden sind, ist der Haftungsumfang auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Gleiches gilt, soweit der Anbieter für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.3. Deliktische Haftungsansprüche gegenüber dem Anbieter sind für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger des Anbieters Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich der Anbieter bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

14 Datenschutz

14.1 Sämtliche personenbezogenen Daten, die dem Anbieter zur Verfügung gestellt werden, sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) zu speichern und zu verarbeiten. Es werden nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet und an Partner weitergegeben, die zur Vertragserstellung notwendig sind (Zweckbindung). Diese Partner sind gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet.

14.2 Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Unter Umständen können einer Löschung vorrangige gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

14.3 Eine Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken findet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen statt. Der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken können Sie jederzeit durch eine kurze schriftliche Mitteilung widersprechen. Bitte schreiben Sie an

VISION WEST & SERVICES LLC
9850 S.Maryland Pkwy. Ste. A-5-595, Las Vegas NV 89183

oder per Mail an info@vision-west.com

Die Zusendung von Informationen wird dann unmittelbar eingestellt.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

15.2 Der Anbieter behält sich vor, vor Vertragsschluss Änderung der Prospektangaben vorzunehmen.

15.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Anbieter zur Anfechtung des Reisevertrages, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

15.4 Der Reiseteilnehmer wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, wird zunächst das Luftfahrtunternehmen benannt, welches wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird der Reiseteilnehmer unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen wird der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich informiert. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseite www.lba.de in der jeweiligen Fassung abrufbar.

15.5 Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen den Anbieter ist der Sitz des Anbieters.

15.6 Für Klagen des Anbieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

15.7 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften

15.8 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.

15.9 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

15.10 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen.

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